Alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen die Grippe Schutzimpfung für über 60 Jährige,
für Schwangere (ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) sowie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer
erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch ein Grundleiden erstatten.
Leider erstattet Ihre Krankenkasse zusätzlich keine Grippe Schutzimpfung.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung
doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die
Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
HPV
Bitte beachten: Die HPV Liste steht ab Mitte September wieder zur Verfügung. Die Liste wird aufgrund der STIKO Änderungen zurzeit überarbeitet.
Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung
doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die
Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Bonusprogramm für Impfungen
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Tipp
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Lassen Sie von Ihrem Arzt Ihren Impfschutz überprüfen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen
Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!