Alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) müssen die Grippe Schutzimpfung für über 60 Jährige,
für Schwangere (ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) sowie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer
erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch ein Grundleiden erstatten.
Zusätzliche Erstattung der Grippe Schutzimpfung für alle Versicherten
Die Betriebskrankenkasse gewährt höchstens zwei verschiedenartige Impfungen pro Jahr gegen: Grippeschutzimpfung (saisonal), Cholera, FSME Zecken-Hirnhautentzündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Tollwut, Typhus, Zoster und HPV außerhalb der STIKO empfehlung (auch für Jungen). Die ärztliche Leistung wird auch zu 100% übernommen für zwei Impfungen im Jahr.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Das heißt, als Krankenversicherte
müssen Sie zunächst bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen.
Die Rechnung des Arztes reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstatten Ihnen daraufhin die Kosten.
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie
dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
HPV
Bitte beachten: Die HPV Liste steht ab Mitte September wieder zur Verfügung. Die Liste wird aufgrund der STIKO Änderungen zurzeit überarbeitet.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Das heißt, als Krankenversicherte
müssen Sie zunächst bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen.
Die Rechnung des Arztes reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstatten Ihnen daraufhin die Kosten.
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie
dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "Gesund punkten", werden Diphterie, Polio und Tetanus mit 10 Euro pro Kalenderjahr bonifiziert.
Tipp
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Lassen Sie von Ihrem Arzt Ihren Impfschutz überprüfen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen
Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!