Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die
Erstattung der HPV- und Grippeschutzimpfung.
Aufgrund der vielen verschiedenen Tarife empfehlen wir Ihnen, sich persönlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung
in Verbindung zu setzen und nachzufragen inwieweit die verschiedenen Schutzimpfungen erstattet werden.
Leider erstattet Ihre Krankenversicherung keine Grippe Schutzimpfung.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt,
dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer
Krankenversicherung. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber
Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Bitte beachten: Die HPV Liste steht ab Mitte September wieder zur Verfügung. Die Liste wird aufgrund der STIKO Änderungen zurzeit überarbeitet.
Ihre Krankenversicherung erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt,
dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer
Krankenversicherung.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenversicherung eine Impfung nicht erstattet, aber
Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Jahresselbstbehalt / Beitragsrückerstattung
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Tipps
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Lassen Sie von Ihrem Arzt Ihren Impfschutz überprüfen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen
Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!