Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Kostenübernahme
für Präventionskurse (Kurse zur Gesundheitsvorsorge) am Wohnort oder außerhalb des Wohnortes.
Aus welchen Bereichen fördert Ihre Krankenkassen Kurse?
Ihre Krankenkasse fördert anerkannte Präventionskurse zu den Themen:
Bewegung
Entspannung, Stressbewältigung
Ernährung
Suchtmittelentwöhnung
Kompaktangebote zur Gesundheitsförderung außerhalb des Wohnortes
Fördert Ihre Krankenkasse Wohnortfremde Gesundheitskurse (Kompaktangebote)?
Ihre Krankenkasse fördert Gesundheitskurse (Kompaktangebote), für Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung, die
in ausgewählten Kureinrichtungen oder Hotels durchgeführt werden.
Name der Kurse oder Programme
Ihre Krankenkasse nennt die Kurse oder Programme: Aktiv Woche, fit für well
Über welche Dauer werden die Kurse (außerhalb des Wohnortes) gefördert und wieviele Kurse müssen in der Zeit belegt werden?
Die Kurse müssen mindestens 4 Tage und dürfen höchstens 7 Tage dauern. In der Zeit müssen zwei Kurse belegt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss Ihrer Krankenkasse?
Erstattet werden einmal insgesamt 160 Euro pro Kalenderjahr.
Wie werden die Zuschüsse erstattet?
Bitte beachten Sie, dass Sie bei wohnortfernen Gesundheitskursen die Kosten für die Unterbringung selber übernehmen müssen.
Wenn die Kurse über einen Anbieter durchgeführt werden, mit dem Ihre Krankenkasse einen Vertrag hat, dann werden die Zuschüsse direkt von der Krankenkasse an den Anbieter erstattet. Sonst müssen Sie die Kosten bei einem anerkannten Programm zunächst bezahlen und dann die Rechnung und die Bescheinigung der Teilnahme an dem Kurs bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie erfolgt die Kontrolle der Teilnahme an den einzelnen Kursen?
Bei Kursen von Anbietern, mit der Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat, erhalten Sie vom Kursleiter eine Teilnahmebescheinigung. Diese benötigen Sie für Ihre Krankenkasse um den Zuschuss für den Kurs zu erhalten.
Bei Kursen von Anbietern, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat, erhält Ihre Krankenkasse die Information über die Teilnahme über den Anbieter.
Kurse zur Gesundheitsvorsorge am Wohnort
Wer führt die Kurse durch?
Die Kurse werden teilweise in Regie Ihrer Krankenkasse und teilweise von anderen Anbietern durchgeführt.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Es werden maximal 150 Euro pro Kalenderjahr für zwei Kurse erstattet.
Wie werden die Zuschüsse erstattet?
Sie müssen die Kosten zunächst bezahlen und dann die Rechnung und die Bescheinigung der Teilnahme an dem Kurs bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte beachten
Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur 2 Gesundheitskurse pro Jahr bezuschussen. Wenn ein Gesundheitskurs außerhalb des
Wohnortes stattfindet, gibt es von der Krankenkasse keinen Zuschuss für die Hotel- und Fahrtkosten.
Tipps
Gesundheitsvorbereitung
Vor jedem Gesundheitskurs, außerhalb Ihres Wohnortes, sollten Sie sich über eventuelle Gesundheitsrisiken
informieren. Fahren Sie z.B. in den Süden von Deutschland, kann in einem betroffenen Gebiet eine FSME
(Frühsommer Enzephalitis) wichtig sein. Das gilt auch für Auslandsaufenthalte. Was Sie besonders beachten sollten,
finden Sie unter reisemed-experten.de
Gesundheitsreisebüros
Sie haben weitere Fragen zu Gesundheitsvorsorgekurse, außerhalb Ihres Wohnortes? Wo können Sie in Deutschland oder
im Ausland einen Gesundheitsvorsorgekurs verbringen?
In ausgebildeten Gesundheitsreisebüros erhalten Sie weitere qualifizierte Informationen. Eine Liste der
Gesundheitsreisebüros finden Sie unter "Gesundheitsreisebüro Suchen".