Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die
Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen. Aufgrund der vielen verschiedenen Tarife
empfehlen wir Ihnen, sich persönlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und nachzufragen
inwieweit die Schutzimpfungen für die anstehende Auslandsreise übernommen werden.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre private Krankenversicherung erstattet:
Ihre private Krankenversicherung erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre private Krankenversicherung?
Die Kosten für Impfungen, aufgrund einer berufsbedingten Auslandsreise, werden erstattet. Die Kosten für eine PRIVATE Auslandsreise nicht. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an.
Jahresselbstbehalt / Beitragsrückerstattung
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME
(Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet,
wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden
Württemberg und Sachsen. Bitte fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte
jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!