Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von OTC Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel).
OTC Arzneimittel die erstattet werden
Über das AOK Gesundheitskonto werden homöopatische Arzneimittel übernommen.
Allgemeiner Hinweis:
Alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei Kindern bis 12 Jahre alle OTC-Arzneimittel gemäß der Anlage III Arzneimittel-Richtlinie.
In welcher Höhe werden die OTC Arzneimittel erstattet?
Die Kosten werden bis zu 240 Euro jährlich übernommen. Über das Bonusprogramm "Meine Leistung plus" werden bis zu 125 Euro jährlich übernommen. Das gilt auch bei nicht verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimittel für Schwangere (Eisen, Magnesium und/oder Folsäure).
Muss der Versicherte vorher zum Arzt oder Heilpraktiker gehen?
Der Versicherte muss vorher zu einem Arzt gehen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Neben der Apothekenrechnung wird noch ein grünes Rezept oder personalisierte ärztliche Verordnung benötigt.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst die
Rechnung bei Ihrem Apotheker bezahlen. Die originale Rechnung und das Privatrezept / grüne Rezept
(siehe „Welche Unterlagen müssen eingereicht werden“) reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein.
Tipps
Ihre Krankenkasse erstattet ein OTC Präparat nicht?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass das OTC Arzneimittel
erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein
Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Wenn ein Arzt oder Apotheker Ihnen ein OTC Arzneimittel empfiehlt, dann hören Sie auf den Rat,
auch wenn Ihre Krankenkasse das Arzneimittel nicht erstattet.