Welche Reiseimpfungen werden von den Krankenkassen / Krankenversicherungen übernommen?
Für über 50 Millionen Versicherte erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungen
(PKV) Impfungen, in Zusammenhang mit einer Auslandreise. Diese Reiseimpfungen muss eine gesetzliche Krankenkasse nicht
erstatten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Wir begrüßen es sehr, dass viele Krankenkassen sich
entschlossen haben, Ihren Versicherten diesen so wichtigen Schutz anzubieten. Bei den privaten Krankenversicherungen
sind Erstattungen von den gewählten Tarifen abhängig.
Aber bitte lesen Sie immer die Texte zu Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung genau durch.
Ob auch Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung die Kosten komplett oder nur teilweise übernimmt, was Sie unternehmen
können, wenn Ihre Krankenkasse die Impfungen nicht übernimmt, ein Musteranschreiben
und noch viele weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Datenblatt zu Ihrer Krankenkasse.
Die folgende Ampelanzeige soll Ihnen die Übersicht vereinfachen, dabei gilt:
Grüne Ampel
GKV: Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, oder einen Teil der Kosten für die Auslandsschutzimpfungen.
PKV: Je nach Tarif werden alle Auslandsschutzimpfungen erstattet.
Gelbe Ampel
GKV: Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, oder einen Teil der Kosten für verschiedene Auslandsschutzimpfungen, aber nicht für alle.
PKV: Je nach Tarif wird ein Teil der Auslandsschutzimpfungen erstattet.
Rote Ampel
GKV: Ihre Krankenkasse übernimmt keine Kosten für Auslandsschutzimpfungen. Im Merkblatt finden Sie Hinweise, was Sie unternehmen können.
PKV: Es werden keine Auslandsschutzimpfungen erstattet.