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Welche Reiseimpfungen werden von Ihrer Gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Für ihre Versicherten erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Impfungen, in Zusammenhang mit einer Auslandreise. Diese Reiseimpfungen muss eine gesetzliche Krankenkasse nicht erstatten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Wir begrüßen es sehr, dass viele Krankenkassen sich entschlossen haben, Ihren Versicherten diesen so wichtigen Schutz anzubieten.

Aber bitte lesen Sie immer die Texte zu Ihrer Krankenkasse genau durch.

Ob auch Ihre Krankenkasse die Kosten komplett oder nur teilweise übernimmt, was Sie unternehmen können, wenn Ihre Krankenkasse die Impfungen nicht übernimmt, ein Musteranschreiben und noch viele weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Datenblatt zu Ihrer Krankenkasse.

Die folgende Ampelanzeige soll Ihnen die Übersicht vereinfachen, dabei gilt:

grüne Ampel Grüne Ampel
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, oder einen Teil der Kosten für die Auslandsschutzimpfungen.
gelbe Ampel Gelbe Ampel
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, oder einen Teil der Kosten für verschiedene Auslandsschutzimpfungen, aber nicht für alle.
rote Ampel Rote Ampel
Ihre Krankenkasse übernimmt keine Kosten für Auslandsschutzimpfungen. Im Merkblatt finden Sie Hinweise, was Sie unternehmen können.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)


Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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Flyer Impfungen in Deutschland
Referenzhandbuch Impf- und Reisemedizin