Equador 28. September bis 08. Oktober 2020 34 CME Punkte
Das Programm und weitere Informationen können Sie herunterladen unter: Anmeldefax Equador
Referent: Dr. med. Burkhard Rieke, Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V (DFR), Düsseldorf Mitglied STIKO AG Reiseimpfungen Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der RWTH Aachen
Nepal 06. November bis 16. November 2020 33 CME Punkte
Das Programm und weitere Informationen können Sie herunterladen unter:Anmeldefax Nepal 2020
Ägpten Tauchfortbildung 21. November bis 29. November2020 40 CME Punkte beantragt
Optional Verlängerunswoche 29.11.-06.12.2020
Das Programm und weitere Informationen können Sie herunterladen unter:Anmeldefax Ägypten
Referent: Dr. Ulrich Klinsing
Wichtige Informationen zu den Auslandsfortbildungen:
1. Eine Teilnahme an den Fortbildungsreisen (mit den Fachverbandsmodulen) ist auch möglich, wenn Sie noch keinen Grundkurs absolviert haben.
2. Die verschiedenen Themen der Fachverbandsmodule müssen nicht in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden. Jedes einzelne Modul ist ein unabhängiges Thema.
3. Der Refresherkurs Reise- und Tropenmedizin kann auch absolviert werden (das gilt auch in Deutschland), wenn jemand noch keinen Grundkurs besucht hat.
4. In dem Reisepreis sind die Kosten für die Fortbildung enthalten.
5. In dem Reisepreis ist KEINE Reiserücktrittsversicherung, KEINE Auslandskrankenversicherung und KEINE Gepäckversicherung enthalten. Um diese Versicherungen müssen Sie sich selber kümmern.
*CME Punkte: Bitte beachten Sie!
Die Vergabe von CME Fortbildungspunkten, ist bei Auslandskursen, anders als in Deutschland. Die CME Punkte können nicht elektronisch gemeldet werden.
Die Teilnehmer erhalten nach der Auslandsfortbildung eine Teilnahmebescheinigung und ein Schreiben der Ärztekammer Nordrhein. In dem Schreiben wird bestätigt, dass den Kammermitgliedern in Nordrhein die CME Punkte, bei einreichen durch den Teilnehmer, die CME Fortbildungspunkte gutgeschrieben werden.
Die Teilnehmer, die nicht Mitglied der Ärztekammer Nordrhein sind, erhalten auch das Schreiben der Ärztekammer Nordrhein und sollen dieses mit der Teilnahmebescheinigung, bei der jeweiligen Ärztekammer,zur Gutschrift der CME Punkte einreichen.
Planungssicherheit!
Wenn Sie an einer Auslandsfortbildung teilnehmen, dann brauchen Sie Planungssicherheit. Viele müssen auch abklären, ob in der Zeit eine Vertretung zur Verfügung steht. Wir bekommen sehr viele Anrufe und E-mails, ob die Fortbildungsreisen auch stattfinden werden. Wir haben von Anfang an eine Durchführungsgarantie und Sie können sich bei uns auch darauf verlassen!
Komplettangebot mit Flug, Unterkunft und Fortbildung
Es gibt Anbieter von Auslandsfortbildungen, bei denen Sie den Flug, das Hotel und die Fortbildung selber buchen müssen. Wenn Sie ein solches Angebot buchen, dann sollten Sie wissen (bei diesen Anbietern wird nicht darauf hingewiesen), dass Sie 3 verschiedene Verträge abschließen. Fällt in diesem Fall beispielsweise der Flug aus, müssen Sie sich selber um einen Ersatzflug kümmern (und nicht der Reiseveranstalter), was i.d.R. sehr teuer werden kann. Sagt der Veranstalter die Fortbildung ab (für die Sie die Fortbildungskosten bereits bezahlt haben), weil er zu wenig Anmeldungen hat, dann haben Sie dennoch einen Flug und ein Hotel gebucht und müssen diese Kosten (Stornokosten) selber tragen, obwohl Sie die Reise ja antreten wollten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür nicht auf! Leider kommt dies sehr häufig vor, wie uns berichtet wurde! Es gibt sogar Unternehmen, die Ihnen nur die Fortbildung im Ausland anbieten. Bei Absage der Fortbildung erhalten Sie die Fortbildungskosten nicht zurück. Stattdessen wird Ihnen angeboten den bereits gezahlten Betrag auf die nächste Reise anzurechnen.
Bitte Fragen Sie auch bei einem solchen Anbieter nach, ob dieser für die Fortbildung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn wenn Ihnen im Vorlesungsraum etwas passiert, dann haftet derjenige, bei dem Sie die Fortbildung abgeschlossen haben!
Zusätzliche Versicherungen?
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Wenn Sie vor der Reise erkranken und nicht mitfahren können, dann werden Ihnen Stornokosten berechnet (die Höhe richtet sich nach dem Rücktrittsdatum). Nur über eine Reiserücktrittsversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihre Kosten erstattet zu bekommen.